3.2
(5)
Verlautbarung des Personalleiters: „Unsere Gleichstellungsbeauftragte weist darauf hin, dass das Schimpfwort „hinterfotzig“ als extrem frauenfeindlich verstanden werden kann. Weil wir in unserem Unternehmen diskriminierende Ausdrucksweisen unterbinden möchten, erfolgt die Anweisung, stattdessen nur noch den Begriff „retrovaginal“ zu verwenden.“